für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge durch JKGarage, Weilerbacher Straße 15, 54668 Ernzen.
Diese AGB gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge durch JKGarage an Verbraucher und Unternehmer, soweit im einzelnen Kaufvertrag nichts Abweichendes wirksam vereinbart wird. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Fahrzeugdarstellungen auf dieser Website sind unverbindliche Präsentationen des Fahrzeugbestands und noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot. Ein Kaufvertrag kommt erst durch die individuelle Vereinbarung zwischen JKGarage und dem Käufer zustande.
Gebrauchtfahrzeuge weisen alters-, laufleistungs- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren und Verschleiß auf. Maßgeblich sind die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit, die konkrete Fahrzeugbeschreibung und ausdrücklich dokumentierte bekannte Mängel oder Abweichungen.
Angaben zu Laufleistung, Vorbesitzern, Unfallfreiheit oder sonstiger Historie werden nur insoweit zugesichert, wie dies im Kaufvertrag ausdrücklich als vereinbarte Beschaffenheit festgehalten wird. Soweit Angaben erkennbar auf Informationen Dritter oder früherer Halter beruhen, wird dies entsprechend kenntlich gemacht.
Es gilt der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Kaufvertrag beziehungsweise einer ausdrücklich vereinbarten Zahlungsabrede. Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Übergabezeitpunkt, Fahrzeugpapiere, Schlüssel und sonstiges Zubehör werden im Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll dokumentiert. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bleibt das Fahrzeug, soweit rechtlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, Eigentum von JKGarage.
Beim Verkauf an einen Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs. Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf mindestens ein Jahr verkürzt werden. Eine solche Verkürzung wird bei JKGarage nicht allein durch diese AGB bewirkt, sondern – sofern gewollt und zulässig – vor Abgabe der Vertragserklärung eigens mitgeteilt und im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart.
Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand, gilt die gesetzliche Vermutung des § 477 BGB, soweit sie mit der Art der Ware oder des Mangels vereinbar ist.
Die Bezeichnungen „Bastlerfahrzeug“, „Projektfahrzeug“ oder „ohne TÜV“ führen bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht automatisch zum Ausschluss sämtlicher Sachmängelrechte. JKGarage dokumentiert deshalb bekannte Mängel und vereinbarte Abweichungen konkret im Kaufvertrag. Eine Abweichung von objektiven Anforderungen wird gegenüber Verbrauchern nur unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen vereinbart.
Bei einem Verkauf an einen Unternehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften für Unternehmergeschäfte. Soweit rechtlich zulässig, können Sachmängelrechte im individuellen Kaufvertrag abweichend geregelt, beschränkt oder ausgeschlossen werden. Unberührt bleiben insbesondere zwingende Haftungsregeln, ausdrücklich übernommene Garantien und arglistig verschwiegene Mängel.
Ein Export oder Verkauf an einen Käufer in Luxemburg führt nicht automatisch zum Ausschluss gesetzlicher Verbraucherrechte. Bei einem Verkauf an einen privaten Verbraucher sind zwingende Verbraucherschutzvorschriften zu beachten.
Nach den luxemburgischen Regeln beträgt die gesetzliche Konformitätsgewährleistung grundsätzlich zwei Jahre. Bei gebrauchten Waren kann – außer bei Fahrzeugen, die weniger als ein Jahr in Betrieb sind – unter den gesetzlichen Voraussetzungen im Voraus schriftlich eine kürzere Dauer zwischen einem und zwei Jahren vereinbart werden. Maßgeblich ist stets die für den konkreten grenzüberschreitenden Verkauf zwingend anwendbare Rechtslage.
Eine zusätzliche freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie für das konkrete Fahrzeug ausdrücklich schriftlich zugesagt wird. Gesetzliche Sachmängelrechte beziehungsweise gesetzliche Konformitätsrechte bestehen unabhängig von einer freiwilligen Garantie.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und wird nicht durch diese AGB ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eingreifen.
Soweit eine Rechtswahl zulässig ist, gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern darf eine Rechtswahl nicht dazu führen, dass ihnen der Schutz zwingender Bestimmungen entzogen wird, der ihnen ohne Rechtswahl nach den anwendbaren Vorschriften zustehen würde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Individuelle Vertragsabreden bleiben vorrangig.
Die Darstellung von Ersatzteilen und Handelsware im JKGarage-Teilemarkt ist grundsätzlich eine unverbindliche Warenpräsentation und kein verbindliches Vertragsangebot. Eine Anfrage per Telefon oder WhatsApp führt für sich allein noch nicht zum Vertragsschluss. Der konkrete Vertrag kommt erst durch individuelle Vereinbarung oder Bestätigung zustande.
Soweit Preise im Teilemarkt angegeben werden, handelt es sich um Gesamtpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Eventuell anfallende Versandkosten werden beim jeweiligen Angebot genannt oder vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Werden Verträge mit Verbrauchern ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, gelten die gesetzlichen Verbraucher- und Fernabsatzvorschriften. Erforderliche Informationen, insbesondere zu einem gegebenenfalls bestehenden Widerrufsrecht, werden dem Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt.
JKGarage · Inhaber Jeff Kugener
Weilerbacher Straße 15 · 54668 Ernzen
E-Mail: info@jkgarage.de